Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 15/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 6 Abs 3 BNotO, § 111 BNotO, Art 3 GG, Art 12 GG, Art 33 Abs 2 GG
Besetzung einer Notarstelle: Auswahlentscheidung gestützt auf den Hessischen Runderlass über die Ausführung der Bundesnotarordnung in der Fassung vom 10. August 2004 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Besetzung einer Notarstelle: Auswahlentscheidung gestützt auf den Hessischen Runderlass über die Ausführung der Bundesnotarordnung in der Fassung vom 10. August 2004)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 2 Not 15/05
- OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 15/05
- BGH, 20.11.2006 - NotZ 16/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Auswahlentscheidungen zur Besetzung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 15/05
So habe es das Bundesverfassungsgericht in einer neueren Entscheidung gerade nicht beanstandet, daß eine Landesjustizverwaltung in einem konkreten Fall der Note des Staatsexamens maßgebliche Bedeutung beigemessen habe (vgl. BVerfG, ZNotP 2005, 397 ff).So hat es das Bundesverfassungsgericht in einer neueren Entscheidung gerade nicht beanstandet, daß eine Landesjustizverwaltung in einem konkreten Fall der Note des Staatsexamens maßgebliche Bedeutung beigemessen hat (vgl. BVerfG, ZNotP 2005, 397 ff).
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 15/05
So ist es etwa im öffentlichen Dienst anerkannt, daß bei der Bewertung der Eignung eines Bewerbers vor allem zeitnahe Beurteilungen heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, DVBl. 2004, 317 ff). - BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05
Zulässigkeit der Rücknahme der Ausschreibung von Notarstellen
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 15/05
Diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien müssen nach der Forderung des Bundesverfassungsgerichts mit eigenständigem höherem Gewicht als bisher im Verhältnis zu der praktischen Tätigkeit als Anwalt und dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens in die Auswahlentscheidung einfließen (…vgl. BVerfG a.a.O. sowie zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben BGH, Beschluß vom 28. November 2005 - NotZ 30/05).